Ablauf

Interessieren Sie sich für eine 24 h Betreuung?

Im Folgenden können Sie erlesen wie sich der Ablauf von der Anfrage bis zum Einsatz gestaltet

  • Nehmen Sie Kontakt mit uns auf per E-Mail oder telefonisch.
  • Gerne beraten wir Sie vorab, oder Sie füllen direkt den Onlinefragebogen aus.
  • Um ein persönliches Beratungsgespräch zu führen, wird ein Einsatzkoordinator Sie gerne kostenlos und unverbindlich vor Ort besuchen und Sie füllen den Fragebogen gemeinsam aus..
  • Zeitgleich wird er sich gern ein Bild des zu Pflegenden machen, um den Gesundheitszustand festzustellen, sowie die Gegebenheiten vor Ort in Augenschein nehmen, bzw. die Räumlichkeiten die unserer Pflegekraft im Einsatzfall zur Verfügung gestellt werden können.
  • Wir entwickeln ein individuelles Angebot, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Wünsche des zu Pflegenden und seiner Familie.
  • Beide Seiten unterzeichnen den Dienstleistungsvertrag des zugrunde gelegten Angebotes.
  • Es folgt die umgehende Auswahl einer adäquaten Betreuungsperson.
  • Zu guter Letzt treffen Sie nochmals unseren Einsatzkoordinator, welcher die Pflegekraft an ihrem ersten Einsatztag zu ihrem Einsatzort begleitet.

Unseren Kunden bieten wir:

  • Einen individuell vereinbarten Festpreis, immer abhängig von dem Schweregrad der Pflegeintensität des zu Pflegenden, sowie den Ansprüchen an die Deutschkenntnisse der Pflegekraft
  • Völlige Transparenz der Kosten, also keine versteckten Zusatzkosten
  • >Im Falle eines plötzlichen Krankenhausaufenthaltes des zu Pflegenden, oder einer Kurzzeitpflege, die individuelle Absprache, ob der Betreuungseinsatz ggf. mit Unterbrechung weitergeführt werden soll
  • Im Sterbefall des zu Pflegenden die sofortige Beendigung des Vertrages, allerdings entscheiden hier die Angehörigen wann der Einsatz vollends beendet wird

Unseren Mitarbeitern bieten wir:

  • Eine attraktive Vergütung
  • Rückerstattung der Fahrtkosten (Hin- und Rückreise, bei Aufenthalten von mindestens 2 Monaten)
  • Eine gebührenfreie Stellenvermittlung
  • Einhaltung der Mindestlohngesetze, sowie die Zahlung von Zulagen und Zuschlägen für Weihnachts – und Osterfeiertage, nach individueller Vereinbarung
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