FAQ

Allgemeine Fragen

Ist das Arbeitsverhältnis legal?

Unsere Mitarbeiter werden aufgrund des Dienstvertrages beschäftigt, d.h. es werden volle Sozialversicherungsbeiträge an AOK Norost abgeführt. Die Firma übernimmt somit alle Sozialabgaben.

Wer ist mein Ansprechpartner, wenn ich Fragen habe?

Sowohl für unsere Kunden, als auch für unsere Mitarbeiter stehen wir jederzeit telefonisch zur Verfügung! Denn unser größtes Anliegen ist die Zufriedenheit unserer Kunden und Mitarbeiter, sowie eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit. Dazu gehört vor allem, dass man sich auf uns verlassen kann.

Mit wem wird der Vertrag geschlossen?

Sie bzw. Ihr Angehöriger schließt einen Vertrag mit der Firma Seniorenpflege Vanessa Sp. z o.o. ab, bei der die Pflegekraft eingestellt ist.

Wann werden die Rechnungen fällig?

Der Rechnungsbetrag wird immer zum 3. des Folgemonats fällig

Welche Kündigungsfrist gibt es?

Der gemeinsame Dienstleistungsvertrag hat eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Im Sterbefall endet der Vertrag mit sofortiger Wirkung.

Fragen zur Betreuungsperson

Welche Aufgaben übernimmt die Pflegekraft?

Eine polnische Betreuungskraft ist in verschieden Bereichen tätig, die wir in drei Kategorien einteilen.
1. Unterstützung im Haushalt
2. Grundpflege
3. Aktivierende Unterstützung
Unsere Betreuungskräfte übernehmen die alltäglichen Tätigkeiten, wie die Zubereitung der Mahlzeiten, Waschen, Putzen, Einkaufen,und Rechnungen bezahlen.
Auch die Vereinbarung der ärztlichen Termine, sowie Begleitung zu behandelnden Ärzten, kann von unseren Betreuungskräften übernommen werden.
Die Betreuung von älteren, kranken oder behinderten Menschen umfasst unter anderem der zu pflegenden Person Gesellschaft zu leisten und für das Wohlbefinden zu sorgen; außerdem die hauswirtschaftliche Versorgung, sowie die Unterstützung bei der Körperpflege und anderen Alltagstätigkeiten.

Wie qualifiziert sind die Pflegekräfte?

Wir bieten selbst als Firma Seniorenpflege Vanessa Sp. z o.o. eine Ausbildung im Bereich der Pflege und Betreuung an (Körperpflege, Dekubitusprophylaxe, Blutdruck- und Blutzuckermessung, Rezepte einlösen, Medikamente richtig einnehmen, etc.). Selbstverständlich werden unsere Mitarbeiter entsprechend den Anforderungen und Ansprüchen der Pflegeperson ausgewählt. Folglich gibt es auf Grund der unterschiedlichen Pflegegrade auch Unterschiede in der Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter.

Kann man die Pflegekraft vorab persönlich kennen lernen?

Leider ist es nicht möglich die Pflegekraft vor dem eigentlichen Einsatztermin persönlich kennen zu lernen. Allerdings zeichnet sich unser Unternehmen durch eine individuelle Vorgehensweise bei der Suche von Einsatzstellen für unsere Mitarbeiter aus, daher sind wir stets bemüht eine adäquate Pflegekraft für Sie zu finden, die ihren Bedürfnissen und Ansprüchen gerecht wird.

Wie lange bleibt die Pflegekraft?

Jeder Mensch ist anders. Jeder Pflegebedürftige hat individuelle Bedürfnisse. Entsprechend diesen Kriterien ist auch die Einsatzdauer jeder einzelnen Betreuungskraft individuell und abhängig von der Situation am Einsatzort. In der Regel bleibt eine Pflegekraft 2 Monate. Je nach Bedarf kann die Einsatzzeit sich verkürzen, oder verlängern. Dies wird immer vorab eingehend mit dem Koordinator besprochen. Da allerdings Situationen wie eine Kurzzeitpflege, drastische Verschlechterungen von Krankheitszuständen der Pflegeperson oder ein Krankheitsfall der Pflegekraft selbst nie vorhersehbar sind, werden wir entsprechend gemeinsam auf diese Fälle reagieren und zusammen eine Lösung finden.

Wie ist die Pflegekraft untergebracht und welche Räumlichkeiten müssen zur Verfügung gestellt werden?

Die Betreuungskraft wohnt in der Wohnung der zu betreuenden Person. Ein möbliertes Zimmer unter Beachtung der Privatsphäre müssen der Pflegekraft zu Verfügung gestellt werden, sowie die Gewährleistung über die Benutzung eines Badezimmers und der Küche. Diesbezüglich werden genaue Informationen vorab durch den Einsatzkoordinator beim Beratungsgespräch, oder vor der Anreise der Pflegekraft, angefordert.

Wie funktioniert die Verständigung?

Unsere Pflegekräfte haben in der Regel gute Kenntnisse der deutschen Sprache, sodass die Verständigung kein Problem darstellen sollte. Zusätzlich bieten wir unseren Mitarbeitern, die als Betreuungskraft von pflegebedürftigen Personen in Deutschland arbeiten möchten, einen Betreuungs- und Sprachkurs an. Der berufliche Teil bereitet sie auf die Ausübung des Berufs als Seniorenbetreuer/-in vor. Im sprachlichen Teil lernen sie u. a. die Grundkenntnisse der deutschen Sprache und Kommunikation in typischen Gesprächssituationen, wie z. B. Kontakt mit Ärzten und anderen Personen.

Was passiert, wenn die Pflegekraft den Anforderungen nicht genügt?

Wenn der Kunde mit der Arbeit der Betreuungskraft unzufrieden ist, suchen wir schnellst möglich nach adäquatem Ersatz und es kann völlig problemlos ein Wechsel vollzogen werden. Es entstehen dadurch keine weiteren Kosten und Sie gehen somit kein Risiko ein.

Was passiert, wenn die Pflegekraft krank wird?

Vor der Entsendung bekommen unsere Betreuungskräfte die europäische Krankenversicherungskarte. Über die Notwendigkeit eines Arztbesuches ist in jedem Fall der Einsatzkoordinator zu informieren, damit er u. a. bei der Suche nach entsprechenden Ärzten behilflich sein kann. Bei krankheitsbedingter Unfähigkeit, die Betreuung fortzusetzen, wird schnellstmöglich ein unkomplizierter Wechsel der Betreuungskraft vorgenommen.

Wer kümmert sich um die Pflegekraft?

Als Arbeitgeber begleiten wir unsere Mitarbeiter in ihrem Alltag und wissen ihre Bemühungen zu schätzen. Wir haben für sie immer ein offenes Ohr. Daher können unsere Mitarbeiter jederzeit ihren zugewiesenen Einsatzkoordinator erreichen, oder sich direkt an uns als Seniorenpflege Vanessa Sp. z. o.o. wenden.

Wie wird die Reise zum Einsatzort und zurück organisiert?

Die Hin- und Rückfahrt wird durch die Seniorenpflege Vanessa Sp. z o.o. organisiert und wird individuell vereinbart. Die Anreise erfolgt über Reisebus- oder Kleinbusunternehmen, oder auf Wunsch der Betreuungskraft mit dem eigenen PKW. Im Falle einer Busreise wird die Betreuungskraft vom Einsatzkoordinator abgeholt und zu ihrem Einsatzort gebracht. Im Falle der Anreise mit eigenem PKW trifft fährt der Einsatzkoordinator am Anreisetag zum Einsatzort. Bei der Abreise verhält sich die o. g. Situation entsprechend andersherum.

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